Gesetzliche Grundlagen für den Sage Signaturdienst ändern sich!
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 ändern sich voraussichtlich ab 01.07.2011 die gesetzlichen Grundlagen für den elektronischen Versand von Rechnungen. Hier finden Sie einen Frage-Antwort-Katalog des Bundesfinanzministeriums zu der Neuregelung. Künftig können Rechnungen auch ohne qualifizierte elektronische Signatur per E-Mail verschickt werden. Das Gesetz wird Anfang Juli 2011 im Bundesrat endgültig beschlossen.
Diese Änderung hat direkten Einfluss auf den Sage Signaturdienst. Er verliert nach Einschätzung vom Hersteller an Bedeutung. Sage wird diesen Dienst daher zum 31.12.2011 eingestellen, sollte ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb nicht möglich sein. Davon betroffen sind knapp zweihundert Kunden, die sich in den letzten vier Jahren für diesen Dienst angemeldet haben. Allerdings hat davon nur ein kleiner Teil häufig elektronische Rechnungen verschickt.
Von Sage wird sichergestellt, dass die Anwender den Übergang von den alten zu den neuen gesetzlichen Regelungen problemlos vollziehen können. Eine Änderung in der Software Office Line ist dazu nicht erforderlich.



